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Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht sowohl bei Ein- als auch bei Ausreise und auch bei Transitreisen z.B. nach Kasachstan. Das Visum muss vor der Einreise bei einer der russischen Auslandsvertretungen beantragt und eingeholt werden. Benötigt wird ein sechs Monate über die Reise hinaus gültiger Reisepass, für Kinder unter 16 Jahren ein Kinderausweis, der stets mit Lichtbild versehen sein muss, oder ein Eintrag in den Reisepass eines Elternteils.

Seit dem 10. Februar 2003 müssen sich Ausländer, die sich länger als drei Tage in Russland aufhalten wollen, mittels einer Migrationskarte bei der Einreise registrieren lassen. Ein Abschnitt der Karte verbleibt bei den Grenzbehörden, der andere Teil bleibt nach Abstempelung im Pass des Reisenden und muss beim Verlassen des Landes wieder abgegeben werden.

Für Deutsche besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste mit den akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden. Weitere Informationen zum Visumverfahren können Sie der Homepage der russischen Botschaft unter www.russische-botschaft.de entnehmen.