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Es besteht eine Anmelde- / Registrierungspflicht nach der Einreise. Die Anmeldung / Registrierung muss innerhalb von drei Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (FMS) über den Einlader (z.B. den russischen Partner des deutschen Reisebüros) erfolgen, welches das Visum beschafft hat (unter „einladende Organisation“ im Visum aufgeführt). Hierfür wird die zuvor bei der Einreise ausgefüllte und abgestempelte Migrationskarte benötigt.

Möglich ist seit 15.01.2007 eine Registrierung per Post. Dem zweifach auszufüllenden An- / Abmeldeformular sollten zusätzlich eine Kopie der abgestempelten Migrationskarte, eine Reisepasskopie (Personaldatenseite), eine Kopie des Visums und eine Kopie der Passseite mit dem Einreisestempel beigefügt werden. Der untere Abschnitt des Formulars verbleibt als Nachweis der Registrierung beim Antragsteller. Vor der Ab- oder Weiterreise ist der untere Abschnitt bei der Post ebenfalls abzugeben. Sämtliche Portogebühren (Einschreibebrief) gehen zu Lasten des Antragstellers. Das Risiko für Verlust / nicht rechtzeitige Absendung / verspäteten Eingang der Dokumente bei der zuständigen russischen Behörde liegt allein beim Antragsteller. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren möglicherweise nicht in jeder Postfiliale angeboten wird.

Die möglichen Strafen bei Verletzungen der An- und Abmeldepflicht betragen bei Privatpersonen zwischen RUB 2.000,00 und RUB 5.000,00 – verantwortlich ist diejenige Person, welche die An- und Abmeldeformalitäten durchführt. Es wird daher nochmals dringend empfohlen, sich unverzüglich nach der Ankunft in der Russischen Föderation an die im Visum angegebene „einladende Organisation“ (den Einlader) zu wenden und die Verfahrensweise der An- und Abmeldung zu klären.